Gewinnziel-Rechner für deine Selbstständigkeit
Dein gewünschter Betrag nach Steuer ist nicht automatisch dein notwendiger Gewinn. Dieser Rechner zeigt dir eine unverbindliche Modellrechnung: Welcher Gewinn aus deiner Selbstständigkeit wäre ungefähr nötig, damit nach Einkommensteuer, ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag dein gewünschter Betrag verfügbar bleibt?
Modellrechnung: nur Selbstständigkeit + Grundtabelle
Diese Berechnung betrachtet bewusst ein enges Szenario: Gewinn aus Selbstständigkeit als einzige steuerpflichtige Einkunft, Grundtabelle/Einzelveranlagung, keine weiteren steuerlich relevanten Faktoren. Sie bildet keine Einkommensteuererklärung ab.
1. Gewünschten Betrag nach Steuer eingeben
Rückwärts gerechnetDas ist der Betrag, der nach Einkommensteuer, ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag aus deiner Selbstständigkeit für dein Leben verfügbar sein soll. Der Rechner sucht rückwärts den Gewinn, der dafür in dieser Modellrechnung ungefähr nötig wäre.
2. Steuerannahmen
vereinfachte OrientierungWas diesen Rechner besonders macht
Klassische Steuertabellen starten mit dem Einkommen: Du suchst dein zu versteuerndes Einkommen und liest die Steuer ab. Dieser Rechner dreht die Logik um: Du startest mit dem Betrag, der nach Steuer für dein Leben verfügbar sein soll. Daraus wird rückwärts ein Gewinnziel berechnet, das in diesem bewusst vereinfachten Szenario ungefähr nötig wäre.
Was diese Modellrechnung nicht abbildet
In deiner tatsächlichen Einkommensteuererklärung kann das Ergebnis abweichen. Dort werden weitere steuerlich relevante Faktoren berücksichtigt – zum Beispiel Ehegattensplitting, weitere Einkünfte, Krankenversicherung, Altersvorsorge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder andere persönliche Besonderheiten.
Diese Modellrechnung arbeitet mit der Grundtabelle und unterstellt Einzelveranlagung. Ehegattensplitting, weitere Einkünfte und individuelle steuerliche Faktoren sind nicht berücksichtigt.
Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden hier nicht als eigene Ausgabe oder steuerlicher Abzug berechnet.
Häufige Fragen zum Rechner
Hier geht es um typische Missverständnisse: Was der Rechner zeigt, was er bewusst nicht abbildet und wie du das Ergebnis einordnest.
Ersetzt diese Berechnung meine Steuererklärung oder steuerliche Beratung?
Nein. Die Berechnung ersetzt weder deine Einkommensteuererklärung noch eine steuerliche Beratung.
Sie zeigt eine vereinfachte Modellrechnung für ein eng abgegrenztes Szenario: Gewinn aus Selbstständigkeit als einzige steuerpflichtige Einkunft, Grundtabelle/Einzelveranlagung, keine weiteren steuerlich relevanten Faktoren.
In deiner tatsächlichen Einkommensteuererklärung können sich die Werte verändern – zum Beispiel durch Ehegattensplitting, weitere Einkünfte, Krankenversicherung, Altersvorsorge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder andere persönliche Besonderheiten.
Der Rechner gibt deshalb keinen verbindlichen Steuerbetrag aus, sondern einen Anhaltspunkt für deine Gewinnplanung.
Warum startet der Rechner mit dem Betrag, der nach Steuer verfügbar sein soll?
Weil viele Selbstständige zuerst wissen wollen, welcher Betrag nach Steuer aus der Selbstständigkeit für ihr Leben verfügbar sein soll.
Klassische Steuerrechner starten meist mit dem Gewinn oder dem zu versteuernden Einkommen und zeigen dann, wie viel nach Steuer übrig bleibt. Dieser Rechner dreht die Logik um: Du gibst ein, wie viel nach Steuer verfügbar sein soll, und der Rechner zeigt dir, welches Gewinnziel in der isolierten Modellrechnung ungefähr dazu passt.
Ist der angezeigte Gewinn mein notwendiger Umsatz?
Nein. Der angezeigte Betrag ist nicht dein notwendiger Umsatz.
Er zeigt den Gewinn vor Einkommensteuer in dieser vereinfachten Modellrechnung. Dein dafür notwendiger Umsatz liegt in der Regel höher, weil Betriebsausgaben, Investitionen, Rücklagen, Umsatzsteuer-Logik und weitere unternehmerische Faktoren hier nicht berücksichtigt sind.
Was ist mit Kranken- und Pflegeversicherung?
Der Betrag nach Steuer muss in deiner privaten Planung auch deine Kranken- und Pflegeversicherung abdecken, wenn du diese privat aus deinem verfügbaren Geld bezahlst. Der Rechner zieht diese Beiträge nicht separat ab.
Gleichzeitig können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in deiner tatsächlichen Einkommensteuererklärung steuerlich relevant sein. Dieser Effekt ist in der Modellrechnung bewusst nicht berücksichtigt.
Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, können Beiträge zunächst vorläufig festgesetzt und später auf Basis des Einkommensteuerbescheids endgültig berechnet werden. Dadurch können Nachzahlungen oder Erstattungen entstehen. Plane die Kranken- und Pflegeversicherung deshalb als eigene Position in deiner Liquiditätsplanung ein.