50% bis 80% Zuschuss für BAFA Beratung: Förderung unternehmerisches Know-how
Die Kosten meiner Beratungsleistung können, je nach deinem Standort, bis zu 80% übernommen werden.
BAFA Beratung – 50% bis 80% Förderung, zu maßgeschneiderten Unternehmensberatung, zum soliden Aufbau deines Business!
Wird dein Antrag auf Förderung durch die BAFA freigegeben, ist das tatsächlich der Fall!
BAFA Förderprogramm: Bis zu 80% Kostenübernahme sichern
Das Förderprogramm für Unternehmensberatung kommt für dich in Frage, wenn du bereits gegründet hast.
Wenn ich dich als BAFA Berater auf diesem Weg begleite, bekommst du von mir anwendbare Tools, Know-how und Prozesse, sowie das nötige Mindset, damit du als Unternehmerin über dich hinauswachsen kannst. Ich nehme dich an die Hand, wenn es darum geht, dass du nachhaltig ein profitables Business aufbaust, von dem du heute und im Alter leben kannst.
Beratungsschwerpunkte sind alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen, die von dir, in deiner Funktion als Unternehmerin beantwortet werden müssen.
Diese Pakete biete ich für Freiberufler, im Rahmen des BAFA Förderprogramm als BAFA Berater, an:
Die Förderhöhe der Unternehmensberatung orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Jungunternehmerin
Voraussetzung der Bezuschussung: Du hast bereits gegründet und dein Unternehmen ist noch keine 2 Jahre alt
Förderung Unternehmensberatung: 50%
je nach Standort: bis 80% Zuschuss
Bemessungsgrundlage: max. 4.000 EUR netto
50%*
Bestandsunternehmerin
Dein Unternehmen ist älter als 2 Jahre.
Förderung Unternehmensberatung: 50%
je nach Standort: bis 80% Zuschuss
Bemessungsgrundlage max. 3.000 EUR netto
50%*
Bedeutet Förderung von Unternehmensberatung wirklich, dass du etwas geschenkt bekommst?
Mit dem BAFA Programm ´Förderung unternehmerischen Know-hows´
Klingt gut? Und bist du bereit mit mir Vollgas zu gehen?
Dann ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, dass wir uns kennenlernen und die nächsten Schritte besprechen.
Antragstellung für BAFA Beratung:
Der Antrag zur Förderung wird grundsätzlich von dir gestellt. Ich kann dich gern beim Ausfüllen unterstützen.
Hier findest du den Antrag zur Förderung der Unternehmensberatung.
Wenn du denkst, dass ich die richtige BAFA Beraterin für dich bin, um dein unternehmerisches Know-how aufzubauen, dann buche dir gern ein kostenfreies Kennenlerngespräch über meinen Terminkalender. In diesem Gespräch, kann ich dir auch meine BAFA-ID Nummer geben, die du für die Antragstellung bei der BAFA benötigst.
Kann jeder die Förderung für BAFA Beratung in Anspruch nehmen? Nein, nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
Grundsätzliches zur Förderung von BAFA Unternehmensberatung
Um Förderung von Unternehmensberatung in Anspruch zu nehmen, gibt einiges zu beachten, damit der ganze Prozess reibungslos abläuft. Von der Antragstellung bei der BAFA, über deren Zusage, die Art wie wir arbeiten bis hin zur Zahlung der Förderung. Diesen Anforderungen zu genügen ist machbar. Aber es gehört ein bisschen Fleißarbeit dazu.
Auf der Internetseite der BAFA findest du die wichtigsten Rechtsgrundlagen, Merkblätter und Vorlagen usw.. Folgende Themen findest du dort im Detail:
Wenn ich dich im Rahmen des Förderprogramm zur Unternehmensberatung begleite, werden genau diese Regeln und Anforderungen, auch in Bezug auf Dokumentation unserer Arbeit, zugrunde gelegt. (HIER KLICKEN)
Sonderprogramm: BAFA Förderung 100% bis 4.000 EUR, für vom Coronavirus betroffene Unternehmen
BAFA Corona Förderung wurde gestoppt!?
Die BAFA hatte bis Mitte Mai schon über 27.000 Förderanträge vorliegen und steht vor einer riesen Herausforderung die Anträge vorab zu prüfen und die Freigabe für den Beratungsstart zu erteilen. Entgegen bisheriger Erfahrung von Anträgen z.B. für die 50%, die innerhalb weniger Tage bearbeitet wurden, warten die meisten Antragsteller aktuell seit mehreren Wochen auf Rückantwort.
Eine offizielle Ansage, z.B. über die Webseite der BAFA, gibt es nicht, außer dass darum gebeten wird, dass aufgrund des Ansturms von Anträgen auf Nachfrage zum Bearbeitungsstand verzichtet wird.
Es gibt viele Berater und auch Unternehmen, die einen Antrag auf BAFA Förderung im Zuge der Corona Hilfe durch die BAFA stellen, obwohl der zugrundeliegende Sachverhalt, des betroffenen Unternehmens, nicht in den Förderrahmen passt. Wird im Nachgang festgestellt, dass die Beratung nicht förderfähig war, riskiert der Antragsteller, dass er oder sie auf den Beratungskosten sitzen bleibt.
Daher ist es unabdingbar, vor Inanspruchnahme, bzw. schon bei der Beantragung genau zu hinterfragen, ob das Programm wirklich passt.
Am 14.5.2020 wurden von der Tagesschau (HIER KLICKEN) und der Süddeutschen Zeitung (HIER KLICKEN)Pressemitteilungen zum Bearbeitungsstau veröffentlicht.
BAFA-FAQ: Antworten auf Fragen Corona-Förderung, aktueller Kenntnisstand auf Basis des o.g. Merkblatts:
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden. Die Unternehmen und Freiberufler müssen wie auch in der weiterhin gültigen Rahmenrichtlinie bestimmt, die Bedingungen der KMU- sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen. - Die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf den Antragsteller und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen sind vom Beratungsunternehmen im Beratungsbericht nachvollziehbar darzustellen. -
Was ist zu tun, wenn der Antrag unberechtigterweise gestellt wurde, z.B. weil das Unternehmen schon vor Corona in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war?
Sofern sich vor Beginn einer Beratung nach dem neuen Corona-Modul abzeichnet, dass es sich entgegen Ihrer Angaben bei der Antragstellung um kein von der Corona-Krise geschädigtes Unternehmen handelt, sollten Sie Ihren Antrag stornieren. Nach einer bereits begonnen „Corona-Beratung“ kann keine Umwandlung in eine allgemeine, spezielle oder Unternehmenssicherungsberatung mehr erfolgen. Folglich müsste der Antrag abgelehnt werden. Sie können gegebenenfalls einen neuen Antrag nach den bisherigen Modulen der bestehenden Richtlinie stellen. - Die Beratung nach dem neuen Modul muss sich auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. KMU, die schon vorher in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, können hier nicht gefördert werden.
Muss im Vorfeld der Antragstellung ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner geführt werden?
Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen. Dementsprechend wird kein Bestätigungsschreiben eines Regionalpartners im Rahmen des Verwendungsnachweises benötigt. Ein freiwilliges Gespräch mit dem Regionalpartner kann dennoch nützlich sein, da diese ebenfalls umfangreiche Unterstützung für betroffene Unternehmen anbieten.
Wie hoch ist die max. Förderung
Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung). Zu den Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch die Reisekosten sowie Auslagen des Beraters.
Was passiert mit der Umsatzsteuer?
Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist wie auch über die 4.000 Euro hinausgehenden Rechnungsbeträge vom Unternehmen zu tragen. Die jeweiligen Regelungen zur Berechnung und Zahlung der Umsatzsteuer sind zu beachten. Dies gilt ebenfalls für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen.
Wie läuft die Zahlung der Beratungskosten ab?
Aufgrund der 100 %-Förderung werden die antragsberechtigten Unternehmen von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet. Dementsprechend wird im Rahmen des Verwendungsnachweises – im Gegensatz zu den üblichen Bedingungen der Rahmenrichtlinie – kein Kontoauszug vom antragstellenden Unternehmen eingereicht. Im Rahmen des Antrags- und Verwendungsnachweisformulars erklärt sich der Antragsteller bereit, dass das BAFA den Zuschuss in voller Höhe direkt an den Berater auszahlt.
Wie viele Beratungen können in Anspruch genommen werden?
Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden. Die Beratung muss sich dabei auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. Bereits erhaltene Zuschüsse für andere Beratungen müssen im Rahmen der De-minimis-Erklärung angegeben werden, haben aber über diese Bestimmungen hinaus keine Auswirkungen auf weitere Förderungen.
Wo findet die Beratung statt?
An dieser Stelle und in Anbetracht der aktuellen Situation möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass es nicht unbedingt notwendig ist, betroffene Unternehmen vor Ort zu beraten.
Wenn ich dich im Rahmen des Förderprogrammes zur Unternehmensberatung begleite, werden genau diese Regeln und Anforderungen, auch in Bezug auf Dokumentation unserer Arbeit, zugrunde gelegt. (HIER KLICKEN)
Infos zur Zahlungsabwicklung:
* alle Preise sind exkl. Mehrwertsteuer. Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, ist die abgerechnete Mehrwertsteuer für dich ein durchlaufender Posten.
** WICHTIG: bei den ´Dauerprogrammen´ für Jungunternehmerin und Bestandsunternehmerin gehst du in Vorleistung mit der Bezahlung der Rechnung. Erst nachdem die Rechnung bezahlt ist und nachdem der Abschlussbericht freigegeben wurde, überweist die BAFA den Förderanteil auf dein Konto.
Bei der Förderung Corona Virus betroffener Unternehmen, bezahlst du die Vorsteuer an mich. Die BAFA bezahlt nach Prüfung und Freigabe des Abschlussberichts den Nettobetrag bis max. 4.000 EUR auf mein Konto.
*** Außer bei der 100% Förderung werden Abschlagszahlungen von dir an mich geleistet. Im Rahmen unserer Vorabsprache, werden wir die jeweilige Höhe und Fälligkeit definieren.