Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Im Fall einer Existenzgründung ermöglicht er dir ein gezieltes 1:1-Gründungscoaching: Du prüfst deine Geschäftsidee auf Herz und Nieren, entwickelst ein tragfähiges Geschäftsmodell und baust dir einen Businessplan auf, der als Grundlage für deine Gründung dient.
Das Coaching wird ausschließlich von Berater:innen durchgeführt, die über einen Bildungsträger für diese Maßnahme zugelassen sind. Ziel ist, dass deine Selbstständigkeit dauerhaft trägt und du von deinem Business leben kannst.
Meine Mission: ein Businessplan, in den du dich verliebst, weil er dir heute und in der Zukunft großen Mehrwert bringt – nicht einer, der nach der Erstellung in der Schublade landet.
Wer bekommt einen AVGS?
Zwei Voraussetzungen musst du erfüllen:
- Du gründest aus der Arbeitslosigkeit heraus.
- Dein:e Arbeitsvermittler:in bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter gibt die Maßnahme frei.
So beantragst du deinen AVGS – Schritt für Schritt
- Thema aktiv ansprechen: Sprich in deinem nächsten Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gezielt den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Gründungscoaching an. Er wird dir nicht automatisch angeboten.
- Freigabe abwarten: Dein:e Arbeitsvermittler:in prüft deine Situation und entscheidet nach Ermessen, ob du einen AVGS bekommst.
- Beraterin oder Berater auswählen: Sobald der AVGS bewilligt ist, darfst du frei wählen, wer dich coacht – vorausgesetzt, die Person ist über einen Bildungsträger für AVGS-Maßnahmen zugelassen. Das ist der Punkt, an dem du dich bei mir melden kannst.
- Umfang und Inhalte festlegen: Gemeinsam mit deinem Bildungsträger legen wir fest, welche Themen und wie viele Unterrichtseinheiten dein Coaching umfassen soll – das muss von der Agentur für Arbeit freigegeben werden.
- Coaching durchführen: Wir starten innerhalb des vorgegebenen Zeitraums mit den Sitzungen, bei mir vollständig online.
- Abschlussbericht: Am Ende steht ein gemeinsam unterschriebener Abschlussbericht – und ein Businessplan, mit dem du in deine Gründung startest.
Was kostet dich das Coaching?
Für dich als Gründer:in ist die Beratung über den AVGS kostenfrei. Abgerechnet wird zwischen dem Bildungsträger und der Agentur für Arbeit – deine Gründungsberaterin bekommt ihr Honorar vom Bildungsträger, nicht von dir.
Ermessensleistung: kein Rechtsanspruch
Sowohl der Gründungszuschuss als auch der AVGS sind Ermessensleistungen. Das heißt: Es gibt keinen automatischen Anspruch darauf – die Genehmigung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Trotzdem lohnt es sich, die Möglichkeit frühzeitig zu kennen und aktiv anzusprechen, statt darauf zu hoffen, dass sie dir von selbst angeboten wird.
Wenn dir ein AVGS bewilligt wird, darfst du dir deine Gründungsberaterin oder deinen Gründungsberater selbst aussuchen – vorausgesetzt, die Person ist für AVGS-Maßnahmen zugelassen.
AVGS und Gründungszuschuss: nicht gekoppelt, aber kombinierbar
Ein AVGS-Coaching bereitet dich optimal auf die Beantragung des Gründungszuschusses vor. Die beiden Leistungen sind aber nicht aneinander gebunden. Auch wenn du keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss hast oder ihn nicht beantragen möchtest, kannst du unabhängig davon nach einem AVGS fragen. Umgekehrt gilt: Mit etwas Glück kannst du beide Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen – beide sind allerdings sogenannte Kann-Leistungen, es liegt im Ermessen deiner Berater:in bei der Agentur für Arbeit, ob dir eine, beide oder keine der Möglichkeiten gewährt wird.
Was ist der Gründungszuschuss?
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest und bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst du zusätzlich den Gründungszuschuss über die Agentur für Arbeit beantragen. Er besteht aus drei Bausteinen:
- Zuschuss in Höhe deines Arbeitslosengeldes, für sechs Monate
- Plus 300 € monatlich für die soziale Absicherung, ebenfalls für sechs Monate
- Option auf neun weitere Monate Verlängerung der 300 € für die soziale Absicherung
Aktuell gelten dafür unter anderem diese Voraussetzungen:
- Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen
- ein Businessplan, der über eine sogenannte „Tragfähigkeitsbescheinigung“ für gut befunden wurde
- die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein und deine Haupteinnahmequelle darstellen
Vorgaben und Richtlinien können sich ändern – sprich rechtzeitig mit deiner Berater:in bei der Agentur für Arbeit über den aktuellen Stand.
Tipp zur Vorbereitung: Bereite dich gut auf dein Gespräch mit der Agentur für Arbeit vor. Wenn du schlüssig darlegen kannst, warum du dich selbstständig machen möchtest und wie du langfristig deinen Lebensunterhalt sicherst, erhöht das deine Chancen. Ein grob skizzierter Businessplan und erste Überschlagsrechnungen helfen dabei.
Wer darf das Coaching durchführen?
Nur Berater:innen, die über einen zugelassenen Bildungsträger für AVGS-Maßnahmen registriert sind, dürfen das Coaching anbieten. Ich biete Gründungsberatung im Rahmen von AVGS über meinen Bildungsträger an – mit einer begrenzten Anzahl an Plätzen.
Ablauf, Dauer und Formalitäten
- Die Maßnahme muss innerhalb des von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vorgegebenen Zeitraums beginnen und abgeschlossen werden.
- Umfang und Inhalte werden vorab besprochen und müssen von der Agentur für Arbeit freigegeben sein.
- Die Sitzungen finden mindestens zweimal pro Woche à mindestens 90 Minuten statt – je nach Gesamtumfang oft auch als Blöcke von 3–4 Stunden.
- Am Ende steht ein Abschlussbericht, den du und ich gemeinsam unterschreiben.
- Bei mir läuft die gesamte Beratung online ab – unabhängig davon, wo in Deutschland du wohnst.
Inhalte des Coachings
Die Beratungsinhalte richten sich individuell nach deiner Situation. Typische Themenfelder sind:
- Eignung als Unternehmer:in und Geschäftsidee: Wir prüfen deine kaufmännischen und fachlichen Voraussetzungen, durchleuchten deine Geschäftsidee und identifizieren mögliche Schwachstellen, bevor sie zum Problem werden.
- Markt, Wettbewerb, Marketing und Vertrieb: Wer sind deine Kund:innen und Wettbewerber:innen, wie positionierst du dich, und über welche Kanäle gewinnst du Aufträge?
- Rechtsform, Unternehmensführung und Organisation: Von der passenden Rechtsform über Standortfragen bis zu Prozessen und Büroorganisation im Alltag.
- Rechnungswesen, Finanzierung, Förderung und Steuern: Liquiditätsplanung, Preiskalkulation, Fördermöglichkeiten und die steuerlichen Grundlagen, die du als Gründer:in kennen musst.
Daraus entsteht ein Businessplan, der nicht nur für den Gründungszuschuss taugt, sondern dir als roter Faden für deine Unternehmensführung dient. Für die Finanzplanung greife ich dabei auch auf meine eigenen Tools zurück, zum Beispiel den Lifestyle-Gage-Rechner, mit dem du herausfindest, was dein Business mindestens erwirtschaften muss.
Wenn du dich lieber erst einmal selbst einlesen möchtest, findest du viele dieser Themen auch in meinem Buch „Geiler Gründen“.
Warum ich AVGS-Gründungscoaching anbiete
2016 habe ich nach über 20 Jahren als Angestellte in kaufmännischer Leitung selbst den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt – und bin dabei zufällig auf den AVGS gestoßen, den ich vorher nicht kannte. Diese Erfahrung hat mir gezeigt, wie wertvoll eine gut vorbereitete, geförderte Gründungsberatung ist.
Seit 2020 begleite ich regelmäßig Gründer:innen über den AVGS – mit meinem Hintergrund als Betriebswirtin, über 20 Jahren kaufmännischer Leitung und mittlerweile über 60 begleiteten Business- und Finanzplanungen.
Häufige Fragen zum AVGS-Gründungscoaching
Ist das Coaching wirklich kostenlos für mich?
Ja. Die Beratung wird zwischen Bildungsträger und Agentur für Arbeit abgerechnet, dir entstehen keine Kosten.
Muss ich den Gründungszuschuss beantragen, um einen AVGS zu bekommen?
Nein. AVGS und Gründungszuschuss sind unabhängig voneinander. Du kannst einen AVGS auch dann beantragen, wenn du keinen Gründungszuschuss beantragst oder darauf keinen Anspruch hast.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den AVGS?
Nein. Sowohl AVGS als auch Gründungszuschuss sind Ermessensleistungen. Es lohnt sich trotzdem, aktiv danach zu fragen.
Kann ich mir aussuchen, wer mich coacht?
Ja. Sobald dir ein AVGS bewilligt wurde, darfst du dir deine Beraterin oder deinen Berater selbst aussuchen – solange die Person für AVGS-Maßnahmen zugelassen ist.
Findet die Beratung vor Ort oder online statt?
Bei mir läuft die gesamte Beratung online ab, unabhängig von deinem Wohnort.
Wie lange dauert das AVGS-Coaching insgesamt?
Das hängt vom bewilligten Umfang ab. Die Sitzungen finden mindestens zweimal pro Woche à mindestens 90 Minuten statt, oft auch als längere Blöcke von 3–4 Stunden. Je nach Umfang zieht sich das Coaching über mehrere Wochen bis wenige Monate.
Wie finde ich eine zugelassene AVGS-Beraterin oder einen zugelassenen Berater?
Sobald dein AVGS bewilligt ist, kannst du aktiv nach einer Beraterin oder einem Berater suchen, die oder der über einen zugelassenen Bildungsträger registriert ist – zum Beispiel bei mir. Ich biete Gründungsberatung im Rahmen von AVGS mit Sitz in Stuttgart und deutschlandweit online an.
Was passiert nach dem Coaching?
Am Ende steht ein von dir und mir unterschriebener Abschlussbericht sowie dein fertiger Businessplan. Den kannst du für die Beantragung des Gründungszuschusses, für Gespräche mit Finanzierungspartnern oder einfach als roten Faden für deine Unternehmensführung nutzen.