Gewinnziel-Rechner für deine Selbstständigkeit
Dein Gewinn aus der Buchhaltung ist nicht gleich Geld auf deinem privaten Konto, das dir frei zur Verfügung steht. Bevor du davon deine Kosten deckst und dein Leben finanzierst, greifen Einkommensteuer, ggf. Kirchensteuer und der Soli zu. Dieser Rechner rechnet rückwärts: Du gibst ein, wie viel am Ende netto bei dir ankommen soll – wir zeigen dir, welcher Gewinn dafür in dieser Modellrechnung ungefähr nötig wäre.
Was soll am Ende bei dir ankommen?
Rückwärts gerechnetZieh den Regler oder klick einfach einen Betrag an – du siehst sofort, welcher Gewinn dafür in dieser Modellrechnung ungefähr nötig wäre. Was genau der Rechner annimmt ↓
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Begriffe, Hintergründe und häufige Fragen zu diesem Rechner – für alle, die es genauer wissen wollen. Für die schnelle Nutzung musst du hier nichts lesen.
Welches Szenario rechnet dieser Rechner genau?
Diese Berechnung betrachtet bewusst ein enges Szenario: Gewinn aus Selbstständigkeit als einzige steuerpflichtige Einkunft, Grundtabelle/Einzelveranlagung, keine weiteren steuerlich relevanten Faktoren. Sie bildet keine Einkommensteuererklärung ab. Fester Rechenstand: Steuerjahr 2026 – bei neuen Tarifwerten muss der Rechner aktualisiert werden.
Was bedeutet Durchschnittssteuersatz?
- Der Durchschnittssteuersatz zeigt in dieser Modellrechnung, welcher Anteil des Gewinnziels insgesamt auf Einkommensteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer entfällt.
- Beispiel: 18.500 € Steuern bei 70.500 € Gewinn entsprechen rund 26,2 %.
Was bedeutet Grenzsteuersatz?
- Der Grenzsteuersatz zeigt, wie stark der nächste zusätzliche Euro ungefähr mit Einkommensteuer belastet wäre.
- Er ist meist höher als der Durchschnittssteuersatz und erklärt, warum ein zusätzliches Gewinnziel nicht 1:1 als zusätzlicher frei verfügbarer Betrag ankommt.
Was bedeutet Spitzensteuersatz?
- Der Spitzensteuersatz beträgt 42 %. Für sehr hohe Einkommen gibt es zusätzlich die sogenannte Reichensteuer mit 45 %.
- Wichtig: Diese Sätze gelten nicht auf das gesamte Einkommen, sondern nur auf den Einkommensanteil oberhalb der jeweiligen Grenze.
Warum nicht einfach immer pauschal 30 % zurücklegen?
Was diesen Rechner besonders macht
Klassische Steuertabellen starten mit dem Einkommen: Du suchst dein zu versteuerndes Einkommen und liest die Steuer ab. Dieser Rechner dreht die Logik um: Du startest mit dem Betrag, der nach Steuer für dein Leben verfügbar sein soll.
Was diese Modellrechnung nicht abbildet
In deiner tatsächlichen Einkommensteuererklärung kann das Ergebnis abweichen – zum Beispiel durch Ehegattensplitting, weitere Einkünfte, Krankenversicherung, Altersvorsorge, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.
Diese Modellrechnung arbeitet mit der Grundtabelle und unterstellt Einzelveranlagung. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden nicht als eigene Ausgabe oder steuerlicher Abzug berechnet.
Ersetzt diese Berechnung meine Steuererklärung oder steuerliche Beratung?
Nein. Die Berechnung ersetzt weder deine Einkommensteuererklärung noch eine steuerliche Beratung. Sie zeigt eine vereinfachte Modellrechnung für ein eng abgegrenztes Szenario und gibt deshalb keinen verbindlichen Steuerbetrag aus, sondern einen Anhaltspunkt für deine Gewinnplanung.
Warum startet der Rechner mit dem Betrag, der nach Steuer verfügbar sein soll?
Weil viele Selbstständige zuerst wissen wollen, welcher Betrag nach Steuer für ihr Leben verfügbar sein soll. Klassische Steuerrechner starten meist umgekehrt beim Gewinn. Dieser Rechner dreht die Logik um.
Ist der angezeigte Gewinn mein notwendiger Umsatz?
Nein. Der angezeigte Betrag ist der Gewinn vor Einkommensteuer in dieser vereinfachten Modellrechnung. Dein notwendiger Umsatz liegt in der Regel höher, weil Betriebsausgaben, Investitionen, Rücklagen, Umsatzsteuer-Logik und weitere unternehmerische Faktoren hier nicht berücksichtigt sind.
Was ist mit Kranken- und Pflegeversicherung?
Der Betrag nach Steuer muss in deiner privaten Planung auch deine Kranken- und Pflegeversicherung abdecken, wenn du diese privat bezahlst. Der Rechner zieht diese Beiträge nicht separat ab. Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, können Beiträge vorläufig festgesetzt und später endgültig berechnet werden – plane sie deshalb als eigene Position in deiner Liquiditätsplanung ein.