AVGS-Gründercoaching
Bis zu 100 % Förderung mit bewilligtem AVGS möglich
Du möchtest aus der Arbeitslosigkeit gründen und dein Coaching über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter finanzieren lassen.
- Geschäftsidee und Geschäftsmodell schärfen
- Businessplan und Finanzplanung entwickeln
- Gründung und möglichen Gründungszuschuss vorbereiten
Voraussetzung ist ein gültiger AVGS. Über die Bewilligung entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.