Gründen mit Unterstützung

Einstiegsgeld beantragen: Gut vorbereitet ins Jobcenter-Gespräch

Du möchtest dich selbstständig machen und bekommst Leistungen vom Jobcenter? Dann können monatliches Einstiegsgeld, bis zu 5.000 Euro Zuschuss für notwendige Anschaffungen und ein gefördertes Gründungscoaching für dich infrage kommen.

Hier erfährst du, wer die Förderung bekommen kann, wie hoch sie ist und wie du sie beantragst.

Dein Jobcenter möchte eine Beschreibung deiner Geschäftsidee oder einen Businessplan? Kläre zuerst, was für deinen nächsten Termin gebraucht wird und wie ausführlich es sein soll. Unsere Vorbereitungsvorlage mit Fragen und Beispielen hilft dir, eigene Antworten zu erarbeiten. Damit du im Gespräch zeigen kannst: Ja, es ist dir ernst. Und ja, du hast schon hingeschaut.

Von Michaela Schächner · Stand: 1. Oktober 2026

01 · Deine Möglichkeiten

Welche Unterstützung kann ich bekommen?

Einstiegsgeld

Monatlicher Zuschuss

Für den Übergang in eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Individuelle Höhe, höchstens 24 Monate.

Wird nicht auf dein Grundsicherungsgeld angerechnet.

Sachmittelförderung

Bis zu 5.000 € Zuschuss

Für notwendige, angemessene Anschaffungen. Auch ein rückzahlbares Darlehen ist möglich.

AVGS-Gründungscoaching

Geförderte Begleitung

Zur Vorbereitung: Geschäftsmodell, Businessplan, Kundengewinnung und Finanzplanung.

AVGS-Gründungscoaching: Voraussetzungen und Beantragung →

Du kannst mehrere dieser Hilfen beantragen. Das Jobcenter prüft für jede Förderung gesondert, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Quellen: § 16b SGB II · § 16c SGB II · Bundesagentur: AVGS

Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld – welcher Begriff gilt?

Seit Juli 2026 heißt die Geldleistung Grundsicherungsgeld. Bis Ende 2026 dürfen Behörden auch noch den Begriff Bürgergeld verwenden. In diesem Artikel geht es um Leistungen nach dem SGB II, nicht um die Grundsicherung im Alter.

Quellen: § 65a SGB II

02 · Passt das zu deiner Situation?

Wer bekommt Einstiegsgeld – und wer nicht?

Das sollte auf dich zutreffen

  • Du erhältst Grundsicherungsgeld.
  • Du hast die hauptberufliche Selbstständigkeit noch nicht aufgenommen.
  • Du planst sie als Hauptberuf, mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Du bringst die persönliche Eignung mit.
  • Dein Vorhaben bietet gute Aussichten, künftig ohne Grundsicherungsgeld auszukommen.

Hier passt der Förderweg nicht

  • ALG-I-Anspruch: Zuständig ist grundsätzlich die Agentur für Arbeit – auch bei ergänzenden Jobcenter-Leistungen.
  • Kein Anspruch auf Grundsicherung: Einkommen oder zu berücksichtigendes Vermögen können den Zugang ausschließen.
  • Nur nebenberuflich geplant oder bereits hauptberuflich gestartet: Einstiegsgeld für die geplante Aufnahme passt grundsätzlich nicht.

Auch wenn die Voraussetzungen passen, entscheidet das Jobcenter nach Ermessen. Für bereits hauptberuflich Selbstständige kann eine Förderung nach § 16c SGB II gesondert infrage kommen.

Quellen: Bundesagentur: Voraussetzungen · § 5 Abs. 4 SGB II · § 16c SGB II

Welche Rolle spielen Vermögen und das Einkommen meines Partners?

Einkommen und Vermögen können den Anspruch auf Grundsicherung beeinflussen. In einer Bedarfsgemeinschaft kann auch die Situation deines Partners relevant sein. 20.000 Euro sind keine allgemeine Vermögensgrenze speziell für Einstiegsgeld.

Allgemeine Vermögensfreibeträge nach dem seit Juli 2026 geltenden § 12 SGB II
AlterFreibetrag je Person
Unter 30 Jahren5.000 €
30–39 Jahre10.000 €
40–49 Jahre12.500 €
Ab 50 Jahren20.000 €

Es geht um zu berücksichtigendes Vermögen. Bestimmte Werte bleiben unter Voraussetzungen zusätzlich geschützt, etwa ein angemessenes Auto oder bestimmte Altersvorsorge. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge können innerhalb der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

Übergangsregel: Hat dein Bewilligungszeitraum vor dem 1. Juli 2026 begonnen, gelten dafür die bisherigen Vermögensregeln weiter. Lass deinen konkreten Fall beim Jobcenter prüfen.

Quellen: § 12 SGB II · § 65a SGB II

03 · Geld für den Übergang

Wie hoch ist Einstiegsgeld und wie lange bekomme ich es?

Es gibt keinen festen Betrag für alle. Das Jobcenter legt Höhe und Dauer individuell fest. Möglich sind höchstens 24 Monate; Einstiegsgeld wird nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet.

Die Förderung kann im Verlauf sinken. Für den bewilligten Zeitraum muss die geförderte Erwerbstätigkeit fortbestehen.

Quellen: Bundesagentur: Einstiegsgeld · § 16b SGB II

Rechenbeispiel: Welche Höchstbeträge sind 2026 möglich?

Die Einstiegsgeld-Verordnung unterscheidet zwei Berechnungswege. Bei 563 Euro Regelbedarf für Alleinstehende ergeben sich diese Obergrenzen:

BerechnungswegGrenze2026
Einzelfall: Grundbetrag bei 563 € persönlichem RegelbedarfBis zu 50 %281,50 € / Monat
Einzelfall: Gesamtbetrag mit möglichen ErgänzungenHöchstens Regelbedarf für Alleinstehende563 € / Monat
Pauschale Bemessung für besonders zu fördernde PersonengruppenBis zu 75 %422,25 € / Monat

Ergänzungen können Arbeitslosigkeitsdauer und weitere leistungsberechtigte Personen in deiner Bedarfsgemeinschaft berücksichtigen. Die Tabelle zeigt Höchstgrenzen, keine Zusage für deinen Antrag.

Quellen: § 1 Einstiegsgeld-Verordnung · § 2 Einstiegsgeld-Verordnung · Regelbedarfe 2026

04 · Ausstattung für deinen Start

Für welche Anschaffungen gibt es einen Zuschuss?

Wenn du einen Laptop, Werkzeug oder andere Ausstattung brauchst, frage nach Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) nach § 16c SGB II. Die Anschaffung muss für deine Tätigkeit notwendig und angemessen sein.

Auch ohne Einstiegsgeld möglich: Die Sachmittelförderung ist eine eigenständige Leistung. Du kannst sie unabhängig vom Einstiegsgeld beantragen – auch wenn du bereits hauptberuflich selbstständig bist und die Fördervoraussetzungen erfüllst. Beide Förderungen können außerdem zusammen infrage kommen.

Kann infrage kommenWird als laufende Betriebskosten nicht übernommen
Computer, Telefon, notwendige SoftwareLaufende Telefonrechnungen
Werkzeug, Maschinen, Büromöbel, betrieblich benötigte FahrzeugeLöhne, Personalkosten, Wartungskosten
Website-Erstellung, notwendige Waren-ErstausstattungRegelmäßige Gewerbemiete
Kaution für GewerberäumeAllgemeine laufende Betriebskosten

Zuschüsse sind insgesamt auf 5.000 Euro begrenzt. Darlehen können darüber hinausgehen; sie müssen zurückgezahlt werden. Die Förderung setzt eine wirtschaftliche Perspektive voraus, durch die deine Hilfebedürftigkeit dauerhaft überwunden oder verringert werden kann.

Erst beantragen, Bewilligung abwarten, dann kaufen. Bereits angeschaffte Sachgüter werden darüber nicht nachträglich gefördert. Sammle zunächst passende Angebote.

Quellen: Bundesportal: Sachmittel und Verfahren · § 16c SGB II

05 · Dein Antrag

Wie beantrage ich Einstiegsgeld und Sachmittelförderung?

  1. Termin beim Jobcenter vereinbaren.
    Gründungsabsicht frühzeitig ansprechen, bevor du hauptberuflich startest.
  2. Förderwege und Unterlagen klären.
    Frage getrennt nach Einstiegsgeld, Sachmittelförderung und Gründungscoaching. Wie du den Gutschein für das Coaching anfragst, erfährst du im Artikel zur AVGS-Beantragung.
  3. Anträge rechtzeitig stellen.
    Einstiegsgeld vor Aufnahme der Tätigkeit; Sachmittelförderung vor Anschaffungen. Kläre Online-Zugang oder schriftliche Einreichung mit deinem Jobcenter.
  4. Nachweise einreichen und Bescheide prüfen.
    Start und Anschaffungen abstimmen. Plane nur bewilligte Mittel als gesicherte Finanzierung ein.
Welche Unterlagen brauche ich für den Förderantrag?
  • Lebenslauf und gegebenenfalls Qualifikationsnachweise
  • Geschäftsplan / Beschreibung des Vorhabens
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für drei Jahre
  • Gegebenenfalls Stellungnahme zur Tragfähigkeit
  • Bei Sachmitteln zusätzlich Angebote und weitere geforderte Nachweise

Dein Jobcenter erläutert, was in deinem Fall erforderlich ist. Frage auch, welche fachkundige Stelle vorgesehen ist.

Quellen: Bundesagentur: Antrag und Unterlagen · Bundesportal: LES

06 · Jetzt wird es praktisch

Dein Vorhaben vorbereiten: Fragen und Beispiele

Du möchtest beim Jobcenter Unterstützung für deine Gründung ansprechen. Dann heißt es: „Bringen Sie einen Businessplan mit.“ Und du fragst dich: Sollte das Gründercoaching mir nicht gerade helfen, diesen Plan zu entwickeln?

Was möchte dein Jobcenter von dir sehen? Frag konkret nach.

Ob deine Ansprechperson von einer Beschreibung der Geschäftsidee, einem Kurzkonzept oder einem Businessplan spricht: Kläre, was sie für den nächsten Termin oder die jeweilige Förderentscheidung benötigt.

  • Welche Fragen soll ich bereits beantworten?
  • Wie ausführlich soll die Beschreibung sein? Gibt es eine eigene Vorlage oder eine Liste der benötigten Unterlagen?
  • Welche Zahlen benötigen Sie schon? Erste nachvollziehbare Schätzungen oder eine ausgearbeitete Kapitalbedarfs-, Finanzierungs- und Rentabilitätsplanung?
  • Was soll ich selbst vorbereiten, und was kann ich anschließend im Gründercoaching erarbeiten?

Einige Jobcenter verlangen zur Vorbereitung ein Kurzkonzept. Für die Prüfung eines Einstiegsgeld-Antrags nennt die Bundesagentur unter anderem einen Geschäftsplan, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für drei Jahre. Eine erste Beschreibung deines Vorhabens und die vollständigen Antragsunterlagen können also unterschiedliche Arbeitsschritte sein.

Beispiele und Anforderungen: Jobcenter Oldenburg: Kurzkonzept zur Gesprächsvorbereitung · Jobcenter Kreis Offenbach: Kurzkonzept und eigene Vorlage · Bundesagentur: Unterlagen für Einstiegsgeld

Erste eigene Antworten statt eines fertigen Textes aus ChatGPT

Auf keinen Fall einen Monsterbusinessplan mit ChatGPT erstellen lassen. Das Jobcenter möchte sehen: DU hast dich mit deiner Idee beschäftigt und schon erste Antworten gefunden. Schreibe verständlich und auf den Punkt. Beginne mit eigenen Stichpunkten, rechne erste Zahlen durch und markiere fehlende Informationen. Nutze so viel Platz, wie du für nachvollziehbare Antworten brauchst; ergänze die Arbeitsblätter bei Bedarf um weitere Seiten und Berechnungen.

Die folgenden Fragen und Beispiele geben dir einen Einstieg. Die Vorlage baut auf der Ideenauswertung aus meinem Buch „Geiler Gründen“, S. 233 f., auf und ist für die Gesprächsvorbereitung erweitert.

Diese Vorlage ist deine Vorbereitungshilfe, kein amtliches Formular. Ob deine Antworten für den nächsten Termin ausreichen, hängt von den Anforderungen deines Jobcenters ab. Für die Förderentscheidung können ausführlichere Unterlagen nötig sein. Nutze eine eigene Jobcenter-Vorlage, wenn dir eine zur Verfügung gestellt wird.

Dein Vorhaben: Vorbereitungsvorlage

Arbeitsblatt 1 / 2

Du kannst die Felder hier ausfüllen und deine Antworten anschließend drucken oder im Druckdialog als PDF speichern. Ohne Eingaben erhältst du leere Arbeitsblätter zum handschriftlichen Ausfüllen.

Deine Eingaben werden in diesem Browser gespeichert, wenn die Browsereinstellungen das zulassen. Auf einem gemeinsam genutzten Gerät kannst du sie danach mit „Eingaben löschen“ entfernen.

Deine ersten Antworten: Was weißt du bereits, was musst du noch klären? Ergänze bei Bedarf weitere Seiten, Nachweise und Berechnungen.

1. Meine Geschäftsidee & warum ich

Was biete ich konkret an? Welche Erfahrung und Fähigkeiten bringe ich mit?

2. Meine Kund:innen & mein Markt

Wer soll kaufen? Wo erkenne ich Nachfrage? Welche Hinweise habe ich bereits?

3. Nutzen & Zahlungsbereitschaft

Welches Problem löse ich? Wie dringend ist es? Wofür würden Kund:innen bezahlen?

4. Wettbewerb & mein Unterschied

Welche drei Anbieter oder Alternativen gibt es? Warum passt mein Angebot?

5. Meine ersten Kund:innen

Wie erreiche ich sie? Welche konkreten Aktivitäten plane ich zuerst?

6. Preis, Kosten & Arbeitszeit

Was bringt ein Auftrag ein? Was kostet er? Wie viel Zeit brauche ich dafür?

7. Startbedarf & laufende Kosten

Was muss ich anschaffen? Was besitze ich schon? Wie finanziere ich den Start? Welche Kosten entstehen monatlich?

8. Umsatz & Lebensunterhalt

Wie viele Aufträge sind realistisch? Was bleibt nach Kosten? Was brauche ich zum Leben?

9. Starttermin & offene Fragen

Wann möchte ich starten? Welche Genehmigungen, Risiken und Fragen muss ich klären?

Vorbereitung für dein erstes Gespräch · nach der Ideenauswertung aus „Geiler Gründen“, S. 233 f. · Michaela Schächner · keine amtliche Antragsvorlage

So konkret können deine Antworten sein

Fiktives Beispiel: Büroservice für kleine Handwerksbetriebe. Alle Zahlen und Annahmen dienen nur zur Veranschaulichung; sie sind keine Branchenrichtwerte.

Beispielantworten zur Vorbereitung ansehen

1. Meine Geschäftsidee & warum ich

Büroservice für kleine Handwerksbetriebe: Terminorganisation, Ablage und allgemeine Kundenanfragen. Acht Jahre Erfahrung in der Büroorganisation.

2. Meine Kund:innen & mein Markt

Betriebe ohne eigene Bürokraft in meiner Region. Ich plane fünf Bedarfsgespräche; verbindliche Aufträge habe ich noch nicht.

3. Nutzen & Zahlungsbereitschaft

Weniger Büroarbeit für Inhaber:innen. Welche Aufgaben sie abgeben und welches Budget sie haben, muss ich noch prüfen.

4. Wettbewerb & mein Unterschied

Andere Büroservices, eine eigene Bürokraft oder selbst erledigen. Mein Ansatz: feste Pakete für kleine Handwerksbetriebe.

5. Meine ersten Kund:innen

Fünf Bedarfsgespräche führen, passende Angebote erstellen und zwei mögliche Empfehlungspartner ansprechen.

6. Preis, Kosten & Arbeitszeit

Annahme: 250 € pro Monatspaket, 20 € direkte Kosten, vier Arbeitsstunden. Ob Preis und Zeit reichen, muss ich kalkulieren.

7. Startbedarf & laufende Kosten

Laptop bereits vorhanden. Beispielhafter Startbedarf: 600 €. Finanzierungsquelle noch klären; keine Förderung bewilligt. Laufende Kosten zunächst mit 200 € monatlich angesetzt.

8. Umsatz & Lebensunterhalt

Zum Start zwei, später vier und sechs Pakete. Private Ausgaben und Absicherung separat erfassen; die ersten Umsätze reichen noch nicht.

9. Starttermin & offene Fragen

Startdatum mit dem Jobcenter abstimmen. Leistungsumfang, rechtlichen Rahmen, Nachfrage, Preise und Finanzbedarf prüfen.

Erste Zahlen: Aufträge × Preis – und was bleibt?

Monatliche PlanungMonat 1Monat 2Monat 3
Gebuchte Monatspakete246
Preis je Paket250 €250 €250 €
Umsatz500 €1.000 €1.500 €
Direkte Kosten: 20 € je Paket40 €80 €120 €
Laufende betriebliche Kosten200 €200 €200 €
Vorläufiges betriebliches Ergebnis260 €720 €1.180 €

Vereinfachte Rechnung ohne Umsatzsteuer. Persönliche Steuern, Krankenversicherung, Altersvorsorge und private Ausgaben sind noch nicht berücksichtigt. Das betriebliche Ergebnis ist nicht das verfügbare Geld zum Leben; tatsächliche Zahlungseingänge müssen separat geplant werden.

Sechs Pakete bedeuten hier 24 Stunden Arbeit im Monat, zuzüglich Kundengewinnung und Verwaltung. Für die weitere Planung fehlen noch der private Monatsbedarf, Krankenversicherung, Altersvorsorge und persönliche Steuern. Erst mit diesen Angaben lässt sich einschätzen, wie viele Pakete und welcher Preis nötig wären.

Schreib hinter deine Angaben: geprüft, geschätzt oder offen. „Software: 600 €, Angebot liegt vor“ ist geprüft. „Vier Kund:innen im zweiten Monat“ ist eine Annahme, solange keine Zusagen vorliegen. So bleibt nachvollziehbar, worauf deine Planung beruht.

Was könnten meine drei bis vier Erkenntnisse sein?

Für den Büroservice könnten sie so aussehen. Schreibe anschließend deine eigenen Erkenntnisse auf das Arbeitsblatt:

  • Mein Angebot ist noch zu breit. Ich muss festlegen, welche Aufgaben in vier Stunden enthalten sind und was zusätzlich kostet.
  • Meine Erfahrung hilft mir bei der Umsetzung. Ob Handwerksbetriebe mein Angebot brauchen und bezahlen wollen, muss ich erst in Gesprächen herausfinden.
  • Die ersten Umsätze reichen noch nicht zum Leben. Ich muss meinen privaten Bedarf erfassen und Preise, Kundenzahl und Anlaufzeit genauer rechnen.
  • Mein Laptop ist vorhanden. Bevor ich die 600 Euro Startbedarf einplane, muss ich aufschreiben, wofür ich das Geld tatsächlich brauche.
ChatGPT als Sparringspartner – nachdem du selbst hingeschaut hast

Nachdem du erste eigene Antworten aufgeschrieben hast, kannst du mit ChatGPT brainstormen, Annahmen hinterfragen oder Begriffe klären. Übernimm nur, was du geprüft hast und selbst erklären kannst.

Stell sicher, dass du jedes Wort in deinen Unterlagen verstanden hast und deine Zahlen erklären kannst. Im Gespräch kannst du dann erläutern, wie du zu deinen Angaben gekommen bist und welche Fragen noch offen sind.

Was habe ich erkannt – wie geht es weiter?

Arbeitsblatt 2 / 2

Halte drei bis vier Erkenntnisse fest. Was ist klarer geworden? Was hat dich überrascht? Welche Annahmen musst du prüfen?

Meine ErkenntnisWas bedeutet das für mein Vorhaben?
1.
2.
3.
4.

Meine Herausforderungen

Was ist noch schwierig?Was habe ich bereits geprüft?Wobei brauche ich Hilfe?

Mein nächster konkreter Schritt

Was werde ich tun?
Was möchte ich damit klären?
Was oder wen brauche ich dafür?
Bis wann – und woran erkenne ich, dass es erledigt ist?

Beispiel: Bis zum [Datum] mit drei möglichen Kund:innen sprechen, ihre bisherigen Lösungen und Zahlungsbereitschaft erfragen und die Antworten für mein Angebot auswerten.

Michaela Schächner · Vorbereitungshilfe für dein erstes Gespräch

Deine Checkliste fürs Jobcenter-Gespräch

  • Vor dem Termin: Geforderte Unterlagen klären. Deine ausgefüllten Arbeitsblätter, gegebenenfalls ergänzende Berechnungen und die geforderten Nachweise mitnehmen: etwa Angebote, Notizen aus Kundengesprächen und recherchierte Wettbewerbspreise.
  • Im Gespräch: Dein Vorhaben kurz erklären. Geprüfte Angaben, Schätzungen und offene Fragen unterscheiden. Zeigen, wofür du konkret Unterstützung brauchst.
  • Zum Abschluss: Festhalten, was du bis wann nachreichst und was vor dem Start oder einer Anschaffung noch abzustimmen ist.
07 · Deine Vorbereitung weiterentwickeln

Das Jobcenter kann dich mit einem Gutschein fürs Gründungscoaching unterstützen

Du möchtest deine Preise genauer rechnen, erste Kund:innen gewinnen oder die Finanzierung deines Starts klären? Das Jobcenter kann dich bei der Vorbereitung deiner Selbstständigkeit mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für ein Gründungscoaching unterstützen. Je nach deinem Vorbereitungsstand kann das Coaching helfen, dein Geschäftsmodell und deinen Business- und Finanzplan zu entwickeln, zu prüfen oder zu verfeinern. Welche Inhalte vorgesehen sind, klärst du mit dem Jobcenter und dem Bildungsträger. Zum Beispiel kannst du an diesen Fragen arbeiten:

Was du bereits herausgefunden hastWas du im Coaching klären möchtest
Du hast drei Konkurrenzangebote verglichen.Wie muss dein eigenes Angebot aussehen und kalkuliert sein, damit es sich für dich lohnt?
Du hast mit möglichen Kund:innen gesprochen, aber noch keine Aufträge.Wie wird aus den Rückmeldungen ein konkretes Angebot – und wie gewinnst du erste zahlende Kund:innen?
Du hast Startkosten und deinen privaten Monatsbedarf aufgelistet.Wie viel Umsatz brauchst du tatsächlich, und wie finanzierst du die Zeit bis dahin?

Ob du einen Gutschein erhältst, entscheidet das Jobcenter. Das konkrete Coaching muss vor Beginn bewilligt sein.

Quellen: Bundesagentur: AVGS

Häufige Fragen zu Einstiegsgeld und Sachmittelförderung

Kann ich den Sachmittelzuschuss auch ohne Einstiegsgeld beantragen?

Ja. Du kannst die Sachmittelförderung unabhängig vom Einstiegsgeld beantragen. Beide Förderungen können auch zusammen infrage kommen. Das Jobcenter prüft die Voraussetzungen jeweils gesondert. Eine Bewilligung der einen bedeutet keine automatische Zusage für die andere.

Quellen: § 16b SGB II · § 16c SGB II

Bekomme ich automatisch 5.000 Euro für meine Ausstattung?

Nein. 5.000 Euro sind die Zuschussobergrenze der Sachmittelförderung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss oder Darlehen bewilligt wird, hängt von deinem Vorhaben und den Voraussetzungen ab.

Quellen: § 16c SGB II

Darf ich Laptop, Werkzeug oder andere Ausstattung schon vorher kaufen?

Wenn du dafür Sachmittelförderung erhalten möchtest, stelle den Antrag vor der Anschaffung und warte die Bewilligung ab. Bereits angeschaffte Sachgüter werden über diese Förderung nicht nachträglich finanziert.

Quellen: Bundesportal: Verfahren

Kann ich Förderung bekommen, wenn ich bereits ein Nebengewerbe habe?

Die geplante Ausweitung in eine hauptberufliche Selbstständigkeit kann ein Förderanlass sein. Besprich den Übergang vorab mit dem Jobcenter. Eine schon laufende hauptberufliche Selbstständigkeit ist gesondert zu betrachten; für sie können Leistungen nach § 16c SGB II infrage kommen.

Quellen: Sozialplattform · Bundesportal: LES

Brauche ich eine Tragfähigkeitsbescheinigung?

Beim Einstiegsgeld kann eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit verlangt werden. Für Leistungen nach § 16c SGB II soll zur Beurteilung eine fachkundige Stellungnahme eingeholt werden. Kläre vorab, welche Stelle und welche Unterlagen dein Jobcenter vorsieht.

Quellen: Bundesagentur: Unterlagen · § 16c Abs. 3 SGB II

Muss ich Einstiegsgeld zurückzahlen, wenn meine Gründung scheitert?

Das Scheitern allein führt nicht dazu, dass du rechtmäßig erhaltenes Einstiegsgeld zurückzahlen musst. Informiere das Jobcenter über Änderungen oder die Aufgabe der Tätigkeit. Ein Darlehen für Sachmittel bleibt davon zu unterscheiden und muss zurückgezahlt werden; unrechtmäßig erhaltene Leistungen können zurückgefordert werden.

Quellen: Sozialplattform: Scheitern der Gründung · Bundesportal: Darlehen

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Eine für alle Jobcenter verbindliche Bearbeitungsdauer lässt sich daraus nicht ableiten. Vollständige Unterlagen helfen, Rückfragen zu vermeiden. Kläre frühzeitig den geplanten Start, Nachreichungen und den zuständigen Kontakt.

Quellen: Bundesagentur: Antrag und Prüfung

Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Lies die Begründung und die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Daraus ergibt sich, welcher Rechtsbehelf innerhalb welcher Frist möglich ist. Prüfe, ob Unterlagen fehlen oder Voraussetzungen nicht erfüllt sind; bei Unklarheiten kann eine unabhängige Sozialberatung unterstützen.

Quellen: Bundesportal: Rechtsbehelfe

Kann ich einen AVGS bekommen, obwohl mein Businessplan noch nicht fertig ist?

Ein Gründungscoaching dient gerade auch der Vorbereitung und Ausarbeitung. Ein fertiger Businessplan ist deshalb keine pauschale bundesweite Voraussetzung für einen AVGS zum Gründungscoaching. Deine zuständige Stelle prüft den Bedarf und kann Unterlagen zu deinem Vorhaben verlangen. Frage konkret, welche Inhalte und Zahlen sie in welcher Detailtiefe bereits benötigt und was du im Coaching erarbeiten kannst.

Quellen: Bundesagentur: AVGS

Bekomme ich nach der Gründung weiterhin Leistungen vom Jobcenter?

Wenn dein Einkommen zunächst nicht zum Lebensunterhalt reicht und du die Voraussetzungen erfüllst, können ergänzende Leistungen weiter möglich sein. Dafür gibst du deine voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben in der Anlage EKS, dem Formular zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, an. Später wird anhand der tatsächlichen Zahlen abgerechnet. Daraus kann sich eine Nachzahlung oder Rückforderung ergeben. Kläre das vor deinem Start mit dem Jobcenter.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Ausfüllhinweise zur Anlage EKS

Quellen und aktueller Stand

Förderinformationen geprüft am 1. Oktober 2026. Die Arbeitsblätter sind meine Vorbereitungshilfen; Umfang und Nachweise für deinen Antrag klärst du mit deinem Jobcenter.